Grenzwerte

Konzentration in der Atemluft

30 ppm (0,003 Vol%) MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration bei 8-stündiger Arbeitszeit)

10000 ppm (1,0 Vol%) Tod innerhalb von 1 - 3 Minuten

 

Konzentration in den Abgasen der Feuerstätten:

Jedes Bundesland in Österreich hat seine eigenen Landesgesetze und Verordnungen über die maximalen Emissionsgrenzen.

Für die Emissionsmessung gibt es auch, je nach Bundesland, unterschiedliche Intervalle in den Bundesländern.

Für Fragen zu den Messintervallen Ihrer Feuerstätte setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister in Verbindung.

 

Neuinstallation von Gasfeuerstätten

Für die Neuinstallation von raumluftabhängigen Gasfeuerstätten ist die "neue" ÖVGW G1 und G12-Richtlinie anzuwenden.

Diese beinhaltet die Berechnung der benötigten Verbrennungsluft.

 

 

Nähre Informationen erhalten sie bei Ihrem Rauchfangkehrer, Installateur und Gasversorgungsunternehmen.