Tipps
Abzugsstörungen (z.B.: hohe Außentemperaturen, Abluftventilatoren usw.)
Ein Rauchfang muss "ziehen"!
Er muss, fachlich ausgedrückt, den für die angeschlossene Feuerstätte notwendigen Auftrieb erzeugen, um die Rauchgase über Dach abzuführen. Durch die Wärme der Abgase, welche von der Feuerstätte in den Rauchfang abgegeben werden, entsteht der Auftrieb.
Weitere Faktoren für die einwandfreie Funktion sind die Abgasmenge der Feuerstätte, die Höhe und Bauart des Rauchfanges sowie sein Querschnitt.
Durch hohe Außentemperaturen kommt es zu einer Beeinträchtigung des Auftriebes und die Abgase strömen in den Raum zurück.
Durch Abluftventilatoren (Dunstabzug, mobile Klimaanlagen mit Abluftschlauch, Badezimmerventilatoren usw.) wird im Raum bzw. der Wohnung ein Unterdruck erzeugt. Der Druckausgleich erfolgt über den Rauchfang. Dies bedeutet, dass die fehlende Luft durch den Rauchfang angesogen wird.
Ist zu diesem Zeitpunkt die Feuerstätte in Betrieb, strömen die Abgase in den Raum.
Aufgrund fehlender Zuluft kommt es ebenfalls zu Störungen im Auftrieb des Rauchfanges, weiters zu Abzugsstörungen bedingt durch den Windeinfall auf die Rauchfangmündung.
Bauliche Schäden an Rauchfängen (Abgasanlagen)
Durch Bauschäden oder Beschädigungen an Rauchfängen kann es zu Störungen bei dem Auftrieb des Fanges kommen. Somit strömen die Abgase in den Raum zurück.
Verschmutzte Feuerstätten
Durch mangelhafte oder fehlende Reinigung der Feuerstätten kommt es zu einer Ansammlung von Abgasen im Innenraum. Durch Verschmutzungen kann es zu Störungen beim Abzug der Abgase kommen und zu einer unvollständigen Verbrennung führen.
Gasfeuerstätten
Für Betreiber eines Gasgerätes gibt seit November 2010 die ÖVGW Richtlinie G10. In dieser Richtlinie ist die Wartung von Gasgeräten wie folgt vorgeschrieben:
Die Wartung muss mindestens in den vom Hersteller der Gasgeräte angegebenen Intervallen bzw. gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Wenn keine Fristen vorgegeben sind, ist eine zustandsorientierte Wartung durchzuführen. Im Allgemeinen ist mit einem Wartungsintervall von 2 Jahren zu rechnen.
Emissionsgrenzwertmessung
Die Intervalle und die Grenzwerte der gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwertmessungen (Abgasmessung) sind in den Bundesländern unterschiedlich. Weiters sind die Intervalle von der Leistung der Feuerstätte abhängig.
Nähere Informationen erhalten sie bei Ihrem Rauchfangkehrer und Installateur!