Gasvergiftung durch verstopften Schornstein?

Gasvergiftung durch verstopften Schornstein?

30.01.2012 | 16:13 Uhr

Düsseldorf.Er soll den Austritt von Kohlenmonoxid aus einer Heizung nicht bemerkt haben, durch den eine Mieterin (37) schwer geschädigt wurde: Wegen fahrlässiger Körperverletzung steht derzeit ein Installateur (36) vor dem Amtsgericht. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Gutachter sollen festgestellt haben, dass der falsche Schornstein gefegt wurde.

Die Mieterin hatte damals großes Glück: Sie wurde am 11. Februar 2007 bewusstlos in ihrer Wohnung gefunden, konnte aber gerettet werden. Doch sie behielt Lähmungen, Inkontinenz und eine Traumatisierung zurück. Sie ist zu 30 Prozent schwerbehindert.

Nur weil ihre Katze damals tot bei ihr gefunden wurde, erkannte man die Ursache des Unglücks: Das Tier war an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Messungen in der Wohnung ergaben eine zehnfach erhöhte Konzentration des Gases. Kohlenmonoxid entsteht, wenn Heizgas unvollständig verbrennt und die Abgase nicht abziehen. Es ist unsichtbar, geruchlos und in hoher Dosis tödlich, weil es die Sauerstoffaufnahme des Körpers verhindert.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Installateur an, der fünf Wochen vor dem Zusammenbruch der Mieterin ihre Heizung repariert hatte. Er habe die Abgase nicht gemessen, übersehen, dass die Lamellen des Wärmetauschers dreckig waren, was das Abziehen der Abgase behindere. Zudem hätte er an der hellen Flammenspitze sehen müssen, dass das Gas nicht richtig verbrennt.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte jetzt, er habe alles geprüft. Lamellen und Flammenbild seien „völlig in Ordnung“ gewesen. „Es ist Standard, auf die Flamme zu achten. Das wäre mir sofort aufgefallen!“, versicherte er. Dann brachte seine Anwältin die Wendung. Sie berichtete, im parallel laufenden Zivilverfahren um Schmerzensgeld sei ein weiteres Gutachten in Arbeit. Experten hätten jetzt Haus und zugehörige Schornsteine untersucht. Und festgestellt, dass der zur Heizung gehörende Schornstein durch Taubenmist verdreckt und verstopft sei.

Da unterbracht der Richter das Strafverfahren. Er will nun die Fertigstellung des Gutachtens abwarten und dann entscheiden, ob der Prozess gegen den Installateur weitergeht.

Katharina Rüth